Bei Abbruch von Gebäuden, Industrie-Anlagen bzw. Gesamtfreimachungen hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen erlassen. Unter anderem ist - laut Gefahrstoffverordnung Dezember 2004 - der Arbeitgeber verpflichtet, vor den Abbrucharbeiten Informationen über gesundheitsgefährdende Stoffe des jeweiligen Objektes einzuholen.
In der Praxis bedeutet dies eine Schadstoffuntersuchung mit evtl. anschließender Sanierung und fachgerechter Entsorgung der schadstoffhaltigen Materialien. Dabei ist eine realistische Planung, Projektsteuerung sowie reibungslose Koordination der verschiedenen Dienstleistungen und Gewerke ausschlaggebend für termingerechte und kostengünstige Durchführung.
Aus der langjährigen Erfahrung unserer qualifizierten Mitarbeiter, die sich in unseren Referenzen widerspiegelt, können wir Ihnen folgende Leistungen im Bereich Sanierung und Abbruch anbieten:
Abbruch-Untersuchung
» Historische Recherche
» Material- und Datenrecherche
» Systematische Begehung
der Gebäude
» Evtl. Beprobung und Analyse
» Dokumentation der Ergebnisse
Abbruchkonzept, Planung, LV
» Entwicklung von
Entsorgungsmöglichkeiten
» Behördenabsprachen
» Genehmigungsplanung
» Ausführungsplanung
» Massenermittlung
» Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen
» Mitwirkung bei der Vergabe
» SiGe-Planug nach
Baustellenverordnung
Überwachung
» Bauleitung
» SiGE-Koordination
» Zeit- und Kostenmanagement
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